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Ausschnitt Karte O.Ö. aus Katalog „schätze.gräber.opferplätze traunkirchen. 08, Siegl: Sonderheft 6, 2008
Abrechnung aus Gesamteinkünfte Herrschaft Traunkirchen, Akten B, HA 31, OÖLA
Verzichtsurkunde aus alte Privilegien, Herrschaft Traunkirchen, HS 1, OÖLA
Verzichtsurkunde der Äbtissin aus Privilegienbuch, Herrschaft Traunkirchen HS 2, OÖLA
Bewilligung Salzpfanne aus Privilegienbuch, Herrschaft Traunkirchen Hs2, OÖLA
Karte Traunseegebiet aus „Georg Matthaeus Vischer Topographie von Oberösterreich, 1674“, Hrg. E. Straßmayr OÖLA, Vlg. Pirngruber, Linz, 1923

15. Klösterliche Grundherrschaft

Geschichte Kloster Traunkirchen
Traunkirchen, Österreich
  5845 Besichtigungen

Kloster Traunkirchen – ein Wirtschaftsbetrieb

Die Gesellschaft des Mittelalters beruhte auf kirchlichen und weltlichen Herrschaften mit großem Grundbesitz, mit vielen Dienstmannen und Untertanen. GründerInnen, WohltäterInnen und Angehörige der Nonnen sorgten für deren Lebensgrundlage, indem sie zinspflichtige Güter aus ihrem Besitz bei Eintritt den Nonnen übergaben. So wurde das Kloster Traunkirchen ein großes Wirtschaftsunternehmen, war wirtschaftlicher Mittelpunkt im Salzkammergut, im Leobengau, in Teilen des heutigen Ober- und Niederösterreichs.
34 ansehnliche Höfe mit Ackerflächen wurden in das Kloster eingebracht. Die in diesen Höfen arbeitenden Dienstpflichtigen, Freie und Unfreie, mussten Zins in Naturalien und Arbeitsleistungen (Robot), die in den Urbaren und Abrechnungsbüchern des Klosters verzeichnet wurden, leisten.

Grundbesitz

Das Klostergut und -gebiet Traunkirchens war sehr weitläufig. Es umfasste das Traunseegebiet, das mittlere und obere Trauntal, Teile des unteren Trauntals, Streugebiete im Inn- und Hausruckviertel, die Region Aussee und Leoben in der Steiermark. Die Untertanen waren sogenannten Ämtern zugeteilt. Der Grundstock dieser Ämter war um Traunkirchen, Viechtau, Siegesbach, Ebensee, Lauffen, Ischelland, Obertraun, Aussee, Hildprechting (Ehrenfeld zu Ohlsdorf), Laakirchen, links und rechts der Traun von Gmunden bis über Schwanenstadt, Gunskirchen und darüber hinaus. Dazu kamen die Ämter Falsbach bei Wels, Kemating, Schilddorn, am Hausruck, Frauenhofen bei Steyr, Sierning, Hofmark Steyr, das steirische Ennstal, Gröbming, Trofaiach, Wilhelmsburg und Neunkirchen im heutigen Niederösterreich, Güter um Krems und nach und nach erhaltener Streubesitz und Lehen adeliger Ritterfamilien. Die Prälatin, Äbtissin des Klosters war für die wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie Verkauf und Belehnung, verantwortlich. Siehe dazu Unterlagen in den Urbarverzeichnissen, Urkunden, Verleihungen u.a.m. in den o.ö. und steiermärkischen Landesarchiven.

Waldbesitz und Forstrechte

Wälder und Bannforste auf der linken Talseite des Rindbachs und des Frauenweißenbachs, von Rindbach bis Karbach waren im Besitz des Klosters. Da bei den Kammergutforsten im Inneren Salzkammergut vor allem die Salzgewinnung im Vordergrund stand, wurde die Nutzung der Wälder und Bannforste, wie der Bodenschätze zwischen Landesfürst und dem Kloster geteilt. Dadurch bezog das Kloster für viele Jahre bedeutende Geldrenten von den Besitzungen der Wälder am Bromberg, der Hohen Schrott, im Tal des Rettenbaches, über die Westseite des Sandlings und übern Sarstein, über Obertraun bis zum Dachstein, auf dem Hallberg (Hallstätter Salzberg und Plassen), über Mündung Gosaubach (Gosau war salzburgisch), entlang- Weißenbach, über die Ischl, den Leonsberg, durchs Tal des mittleren Weißenbachs übers Höllengebirge bis Langbath und im Bereich Pötschenpass bis an den Tratenbach/Altaussee. (Auflistung nach H. Marchetti)

Kloster und Salz

Das Kloster besaß Rechte am Salzvorkommen in Aussee, am Hallstätter Salzbergwerk und in Ischl. So musste Aussee bis 1752 jährlich 52 Fuder (1 Fuder = 70 kg) liefern. In Ischl betrieb das Kloster ein kleines Pfännlein. Der Konvent unter Äbtissin Chunigundis von Kirchberg (1305 - 1325) verzichtete 1305 auf seine Rechte am Hallstätter Salzberg zugunsten Königin Elisabeths, die den Salzabbau in Hallstatt zu einer landesfürstlichen Angelegenheit gemacht und zum Florieren gebracht hatte (Verzichtsurkunde aus alte Privilegien, Herrschaft Traunkirchen, HS 1, OÖLA). Das Kloster erhielt dafür eine jährliche hohe Rente (über 100 Pfund), die laut Bericht für Nonnenkleidung verwendet wurde. Im Jahr 1335 gestattete Herzog Albrecht von Österreich dem Nonnenkloster Traunkirchen im Ischlland die Wiedererrichtung einer Salzpfanne in der vorherigen Größe (Bewilligung Salzpfanne aus Privilegienbuch, Herrschaft Traunkirchen Hs2, OÖLA). 1449 vermehrte Kaiser Friedrich III. die für den Eigenbedarf des Klosters bewilligte „Gotteszeile“ von 30 auf 60 Fuder dürren Salzes aus Hallstatt.

Rechte und Privilegien

Oft kam es zu Besitzstreitigkeiten zwischen Staat und Kirche. Das Kloster erhielt vom Landesfürsten viele Rechte zugesprochen, die in Form von Privilegien und Freiheiten immer wieder von ihm bestätigt wurden. Die Nonnen erhielten das Weinbau-Bergrecht zu Döbling und Klosterneuburg. Nach einer Verfügung von Kaiser Friedrich III erhielt das Kloster die Deputation und Ausschank von Wein steuerfrei. Die Ernährung der Nonnen war vorrangig vegetarisch, deshalb besaßen sie den Offensee, die „alte“ Traun und die Traun vom Traunsee bis zum oberen Weißenbach. „Gemeine Fischweiden“ wie den Traunsee, den Hallstättersee, die Langbath bis Lauffen, die Traun bis Ischl durften sie gemeinsam mit den Herrschaften Wildenstein und Ort durch zinspflichtige Fischer befischen lassen. Mühlenbesitz im Traunkirchnergebiet, in Lauffen, drei Stück im Ischlland, in Gmunden, wie ein Meierhof im Winkl 3, eine Brauerei (jetzt das Hotel Traunsee), sowie Anteile am Hallstätter Salzbergwerk und der Saline Ischl sind belegt. Auf der Hohen Schrott bei Ischl wurde ein Silberbergwerk vom Kloster selbst betrieben. Ob das Kupferbergwerk in der Windlegern, Hochsteinalm auch Klosterbesitz war, ist noch nicht geklärt.

Niedere Gerichtsbarkeit

Das Kloster Traunkirchen übte auch die niedere Gerichtsbarkeit aus. Diese vollzog der  Schaffer des Klosters, später der „gelehrte“ Hofrichter, der das Hofrichterhaus neben der Nikolaikirche bewohnte. Ab 1280 bedurfte es etlicher urkundlicher Regelungen und landesfürstlicher Schutzbriefe, um dieses Recht gegen die aufkommende Stadt Gmunden und die Herrschaft Wildenstein bei Ischl zu verteidigen.

© E. Rumpf, R. Hofbauer

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